Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Lokal erzeugten Strom gemeinsam nutzen.

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften Grünes-Licht-Bad-Vöslau ermöglichen die gemeinsame Nutzung regional erzeugter Energie. Unsere Vereine wurden ab 2025 gegründet und sind seit 2026 operativ.

Aktueller Stand

Organisation

Regionale EEGs (RC107602, RC108113)

3 Einspeiser · 5 Verbraucher

Konditionen

11 ct/kWh USt-frei (für Einspeiser/Abnehmer gleich)

reduzierte Netzentgelte (beim Bezug aus EEG)

Keine Eintritts- oder Mitgliedsgebühr

Monatliche Abrechnung

Ein- und Austritt jederzeit möglich

Regional organisiert

Lokale Energie für eine lokale Gemeinschaft

Ökologisch

Erneuerbare Energie aus der Region

Transparent

Klare Abläufe für Teilnahme und Abrechnung

Warum mitmachen?

Eine EEG verbindet wirtschaftliche Vorteile mit regionaler Energieversorgung, mehr Transparenz im eigenen Verbrauch und einer aktiven Gemeinschaft vor Ort — wir unterstützen unsere Mitglieder bei Einstieg und laufender Teilnahme:

Verbrauch verstehen

Energiebewusstsein

Eigene Verbrauchsmuster besser erkennen, Einsparpotenziale sichtbar machen und Energie im Alltag bewusster nutzen.

Kosten senken

Wirtschaftlichkeit

Strom- und Netzkosten durch regionale Nutzung reduzieren und die Vorteile einer gemeinschaftlichen Versorgung nutzen.

Lokal handeln

Souveränität & Autarkie

Lokal erzeugte Energie besser vor Ort nutzen, regionale Kreisläufe stärken und die Netze gezielt entlasten.

Vor Ort vernetzt

Gemeinschaft

Gemeinsam mit anderen in Bad Vöslau und Umgebung an einer regionalen, nachhaltigen Energieversorgung mitwirken.

So einfach ist der Einstieg

Der Weg zur Teilnahme ist klar strukturiert. Wir begleiten unsere Mitglieder von der ersten Anfrage bis zur laufenden Teilnahme in der Energiegemeinschaft.

1

Interesse melden

Unverbindlich Kontakt aufnehmen und erste Informationen zur geplanten Teilnahme übermitteln.

2

Teilnahme prüfen

Zählpunkt, technische Rahmenbedingungen und organisatorische Voraussetzungen gemeinsam abstimmen.

3

Unterlagen erhalten

Vertrags- und Teilnahmeunterlagen strukturiert erhalten und in Ruhe prüfen.

4

Teil der EEG werden

Nach Abschluss der Schritte startet die Teilnahme an der Energiegemeinschaft.

Einstieg & Service

Wie können wir Sie unterstützen?

Starten Sie direkt mit dem Beitrittsantrag, senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder öffnen Sie als bestehendes Mitglied das Abrechnungsportal.

Beitritt zur Energiegemeinschaft

Über das folgende Formular können Sie Ihren Beitritt vorbereiten. Die notwendigen Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt.

Falls das Formular nicht angezeigt wird, können Sie den Beitrittsantrag in einem neuen Fenster öffnen .

FAQ

Häufige Fragen

Hier beantworten wir Fragen, die uns per E-Mail oder über das Kontaktformular erreicht haben. Falls etwas offen bleibt oder Sie eine weitere Frage haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Teilnahme & technische Voraussetzungen

Diese Fragen helfen bei der ersten Einschätzung, ob ein Standort grundsätzlich für die Teilnahme geeignet ist.

Kann ich mit meinem Standort an der EEG teilnehmen?

+

Ob ein Standort teilnehmen kann, hängt vom Netzbereich des jeweiligen Zählpunkts ab. Für unsere regionalen EEGs sind derzeit die Beauskunftungskennzahlen 00BA22-* und 00BA23-* relevant. Wenn die Beauskunftungskennzahl Ihres Zählpunkts mit 00BA22- oder 00BA23- beginnt, ist eine Teilnahme möglich. (Die Beauskunftungskennzahl kann mit der eigenen Zählernummer hier bei den Wiener Netzen abgefragt werden.)

Kann ich auch ohne eigene PV-Anlage an der EEG teilnehmen?

+

Ja. Eine Teilnahme an der EEG ist auch ohne eigene PV-Anlage möglich. Sie können also auch dann teilnehmen, wenn Sie zum Beispiel in einer Wohnung leben und keinen eigenen Strom erzeugen.

In diesem Fall nehmen Sie mit Ihrem Stromzähler als Bezieher:in an der Energiegemeinschaft teil. Wenn innerhalb der EEG gerade Strom erzeugt wird und Ihrem Zählpunkt zugeordnet werden kann, beziehen Sie diesen Strom anteilig aus der EEG. Der restliche Strombedarf wird weiterhin wie gewohnt über Ihren bestehenden Stromlieferanten gedeckt.

Entscheidend ist daher nicht, ob Sie selbst eine PV-Anlage besitzen, sondern ob Ihr Zählpunkt im passenden Netzbereich liegt und die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme erfüllt sein?

+

Für die Teilnahme an einer regionalen EEG ist vor allem entscheidend, ob der jeweilige Zählpunkt dem passenden Netzbereich zugeordnet ist. Bei unseren EEGs sind derzeit die Beauskunftungskennzahl 00BA22-* und 00BA23-* relevant.

Zusätzlich braucht es einen geeigneten Stromzähler, der die für die Abrechnung notwendigen Viertelstundenwerte bereitstellen kann. In der Praxis ist das üblicherweise ein Smart Meter bzw. ein entsprechend auslesbarer Zähler. Die konkrete technische Eignung wird im Zuge der Anmeldung und Freigabe durch den Netzbetreiber geprüft.

Das lokale Verteilnetz und die Trafostation spielen ebenfalls eine Rolle. Deshalb lässt sich die Teilnahme nicht allein anhand der Adresse beurteilen. Die verlässlichste Grundlage ist die Beauskunftungskennzahl des eigenen Zählpunkts sowie die technische Bestätigung im Anmeldeprozess.

Stromaufteilung, Preis & Abrechnung

Hier erklären wir, wie EEG-Strom zugeordnet wird und wie Preis, Netzentgelte und Reststrombezug zusammenspielen.

Wie wird der Strom innerhalb der Energiegemeinschaft geteilt?

+

Die innerhalb der EEG erzeugte Energie wird dynamisch auf die teilnehmenden Netzbenutzer:innen aufgeteilt. Das bedeutet: Die Verteilung erfolgt nicht nach einem fixen Schlüssel, sondern jeweils pro Viertelstunde nach dem tatsächlichen Stromverbrauch der teilnehmenden Zählpunkte.

Wer in einer Viertelstunde Strom verbraucht, kann in dieser Viertelstunde anteilig Energie aus der EEG beziehen. Die Zuordnung ist dabei durch den tatsächlichen Verbrauch des jeweiligen Zählpunkts begrenzt. Wird mehr Energie erzeugt als gerade innerhalb der EEG verbraucht wird, bleibt der Überschuss bei der Erzeugungsanlage und wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Wird hingegen in einer Viertelstunde weniger Energie innerhalb der EEG erzeugt als von den teilnehmenden Verbraucher:innen benötigt wird, wird nur der verfügbare Anteil aus der EEG bezogen. Der restliche Strombedarf wird wie gewohnt über den bestehenden Stromlieferanten gedeckt. Es ist daher kein Lieferantenwechsel notwendig.

Wie ist der Strompreis innerhalb der EEG gestaltet?

+

Innerhalb unserer EEG gilt für Einspeiser:innen und Bezieher:innen derselbe Energiepreis: 12 ct/kWh USt-frei. Damit ist die Preisgestaltung einfach, transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Der Verein verdient an der Weitergabe der Energie nichts. Wir sind ehrenamtlich organisiert und laut Statuten nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der innerhalb der EEG verrechnete Preis wird daher nicht als Aufschlagmodell verstanden, sondern als fairer Ausgleich zwischen jenen, die Energie einspeisen, und jenen, die Energie beziehen.

Für Einspeiser:innen soll der Preis attraktiv sein und liegt leicht über dem durchschnittlich bezahlten Einspeisetarif in Österreich. Für Bezieher:innen liegt der Energiepreis leicht unter typischen Marktpreisen. Zusätzlich reduziert sich beim Bezug von Energie aus der EEG das Netzentgelt, wodurch insgesamt ein günstigerer Strombezug möglich wird.

Sind die Netzkosten beim Bezug aus der EEG niedriger?

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Ja. Für Strom, der tatsächlich innerhalb der EEG erzeugt, zugewiesen und von Ihnen bezogen wird, gelten reduzierte Netzentgelte. Das ist einer der finanziellen Vorteile einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft.

Die Höhe der Reduktion hängt von der jeweiligen Netzebene ab. Die E-Control nennt für den Lokalbereich eine Reduktion des Arbeitspreises für das Netznutzungsentgelt um 57 %; für regionale Netzebenen gelten andere Reduktionssätze.

Die reduzierten Netzentgelte gelten nur für jenen Anteil Ihres Stromverbrauchs, der in der jeweiligen Viertelstunde tatsächlich aus der EEG gedeckt werden kann. Der restliche Strombedarf wird weiterhin wie gewohnt über Ihren bestehenden Stromlieferanten und Netzbetreiber abgerechnet.

Details zu den reduzierten Netzentgelten finden Sie bei der E-Control. Weitere Informationen zu Netzebenen, der Grafik zu Energiegemeinschaften und der Nahbereichsabfrage finden Sie auf der Seite der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Gilt der EEG-Preis unabhängig von der Tageszeit?

+

Ja. Innerhalb unserer EEG gilt ein einheitlicher Energiepreis von 12 ct/kWh USt-frei, unabhängig von der Tageszeit.

Das unterscheidet sich von manchen Stromtarifen am Markt, bei denen der Preis je nach Tageszeit, Börsenpreis oder Tarifmodell schwanken kann. In einzelnen Viertelstunden kann ein anderer Tarif daher günstiger sein als der EEG-Preis.

Für die Bewertung ist jedoch nicht nur der reine Energiepreis relevant. Beim Bezug aus der EEG kommen reduzierte Netzentgelte zur Anwendung. Dadurch kann der Gesamtpreis für EEG-Strom trotz fixer Preisgestaltung günstiger sein als ein vergleichbarer Bezug über den regulären Stromlieferanten.

Unser Ziel ist keine kurzfristige Optimierung einzelner Viertelstundenpreise, sondern ein fairer, einfacher und transparenter Preis für Einspeiser:innen und Bezieher:innen innerhalb der lokalen Gemeinschaft.

Wie funktionieren Abrechnung und Auszahlung innerhalb der EEG?

+

Wir erstellen monatliche Abrechnungen. Darin ist für jeden Zählpunkt transparent aufgelistet, wie viel Strom im jeweiligen Zeitraum aus der EEG bezogen oder in die EEG eingespeist wurde und welcher Eurobetrag daraus entsteht.

Damit die Anzahl der Überweisungen gering bleibt, erfolgt die tatsächliche Zahlung jedoch nicht zwingend jeden Monat. Offene Beträge werden über mehrere Monate gesammelt und erst dann abgerechnet bzw. überwiesen, wenn sich ein Betrag von mehr als 50 Euro ergibt.

In der Praxis bedeutet das: Sie erhalten regelmäßig eine nachvollziehbare Monatsabrechnung, die Zahlung erfolgt aber üblicherweise gesammelt alle 2 bis 3 Monate. So bleibt die Abrechnung transparent, ohne unnötig viele kleine Überweisungen auszulösen.

Verträge & rechtliche Begriffe

Die Vertragsunterlagen verwenden teilweise juristische Begriffe. Hier erklären wir zentrale Passagen in Alltagssprache.

Warum sind die Verträge so umfangreich formuliert?

+

Wir verstehen, dass die Vertragsunterlagen auf den ersten Blick technisch und juristisch wirken können. Unsere Verträge orientieren sich jedoch bewusst an den Musterverträgen und Leitfäden, die auf energiegemeinschaften.gv.at für Energiegemeinschaften bereitgestellt werden. Damit möchten wir eine möglichst hohe Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreichen.

Viele Formulierungen sind daher nicht als zusätzliche Hürde gemeint, sondern sollen klar regeln, wie Energiebezug, Einspeisung, Aufteilung und Abrechnung innerhalb der EEG funktionieren. Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Passagen möglichst einfach.

Was mache ich, wenn ich den Vertrag nicht vollständig verstehe?

+

Bitte unterschreiben Sie nichts, wenn wesentliche Punkte für Sie unklar sind. Wir wissen, dass die Vertragsunterlagen teilweise juristisch und technisch formuliert sind, obwohl die Grundidee der EEG eigentlich einfach ist.

Die Formulierungen orientieren sich an empfohlenen Musterverträgen für Energiegemeinschaften, um eine möglichst hohe Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen. Das macht die Unterlagen leider nicht immer leicht lesbar.

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Passagen haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns. Wir erklären gerne, was eine Formulierung praktisch bedeutet und welche Auswirkungen sie für Ihre Teilnahme tatsächlich hat.

Was bedeutet der „ideelle Anteil“ im Vertrag?

+

Der im Vertrag genannte ideelle Anteil bedeutet nicht, dass Sie Eigentum an einer Anlage erwerben oder dass sich dadurch besondere Mitgliedschaftsrechte ergeben. Er dient im Zusammenhang mit der EEG vor allem als rechnerische Grundlage, falls Energie innerhalb eines statischen oder dynamischen Aufteilungsmodells zugeordnet werden muss.

Bei unserer EEG erfolgt die Energieaufteilung dynamisch. Das heißt: Entscheidend ist der tatsächliche Verbrauch der teilnehmenden Zählpunkte in der jeweiligen Viertelstunde. Der ideelle Anteil hat darüber hinaus keine eigenständige rechtliche Bedeutung zwischen den Mitgliedern oder gegenüber der EEG.

Einfach gesagt: Der ideelle Anteil ist eine technische bzw. rechnerische Vertragsgröße für die Energiezuordnung. Er begründet kein Eigentum, keine Sonderrechte und keine zusätzlichen Verpflichtungen außerhalb der im Vertrag und in den Vereinsstatuten geregelten Teilnahme.

Überschreibe ich als Überschusseinspeiser:in meine PV-Anlage an die EEG?

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Nein. Die PV-Anlage bleibt im Eigentum der jeweiligen Anlagenbetreiberin bzw. des jeweiligen Anlagenbetreibers. Mit der Formulierung zur „Betriebs- und Verfügungsgewalt“ wird die Anlage nicht an den Verein überschrieben.

Gemeint ist vielmehr, dass die EEG die rechtliche Möglichkeit erhält, jene Energiemenge innerhalb der Energiegemeinschaft zu verwenden und abzurechnen, die als Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist wird und von teilnehmenden Netzbenutzer:innen innerhalb der EEG verbraucht werden kann.

Der eigene Verbrauch vor Ort bleibt davon unberührt. Nur jener Teil der erzeugten Energie, der nicht selbst verbraucht und daher als Überschuss eingespeist wird, kann im vereinbarten Umfang der EEG zugeordnet werden. Wird dieser Strom innerhalb der EEG verbraucht, erfolgt die Abrechnung über die EEG. Nicht innerhalb der EEG verbrauchter Überschuss wird weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist.

Einfach gesagt: Sie übertragen nicht Ihre Anlage, sondern ermöglichen der EEG, den eingespeisten Überschussstrom im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln innerhalb der Energiegemeinschaft zu nutzen.